Die Abrechnung für die Logopädie als auch für die Ergotherapie in unserer Praxis kann tatsächlich auf mehreren Wegen erfolgen, je nachdem, wer die Leistung verordnet oder bezahlt:
Die Abrechnung für die Logopädie als auch für die Ergotherapie in unserer Praxis kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, je nachdem, wer die Leistung verordnet oder bezahlt:
Abrechnung über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Abrechnung über Private Krankenversicherung (PKV) oder Beihilfe

zu 1.

Abrechnung über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Das ist der häufigste Weg zu uns.

Voraussetzung: Ärztliche Verordnung (Rezept)

Die Therapie darf nur mit einer gültigen Heilmittelverordnung abgerechnet werden, die von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt wurde  - z. B.:
  • Hausarzt
  • Kinderarzt
  • HNO-Arzt
  • Neurologe
  • Psychiater
  • Orthopäde (bei Ergotherapie)
  • Zahnarzt oder Kieferorthopäde (bei Logopädie)

zu 2.

Abrechnung über Private Krankenversicherung (PKV) oder Beihilfe

Wenn der Patient/ die Patientin privat versichert ist oder Beihilfe bezieht:
  • Der Patient/ die Patientin erhält eine privattherapeutische Rechnung nach Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) oder nach den üblichen Sätzen der Praxis.
  • Der Patient/ die Patientin bezahlt die Rechnung selbst und reicht sie bei der privaten Versicherung oder Beihilfe zur Erstattung ein.
Weitere Wege der Abrechnung bzw. Kostenübernahme

Autismusspezifische Förderung, Frühförderung, Kita- und Schulbegleitung

Frühförderstellen
Therapeut*innen können im Rahmen einer interdisziplinären Frühförderstelle tätig sein.
Die Abrechnung erfolgt dann über den Träger der Frühförderung (nicht direkt mit Krankenkassen).

Integrationshilfe / Schulbegleitung
Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf (z. B. Autismus, Entwicklungsverzögerung) kann die Förderung über:
  • Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder
  • Sozialamt (§ 53 SGB XII)
abgerechnet werden, wenn ein entsprechender Antrag bewilligt ist. Für eine Kostenübernahme nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt/ Sozialamt auf. Wir helfen Ihnen gerne.

Eine private Finanzierung der Heilpädagogischen Leistungen wäre ebenfalls möglich.