Bildungsteilhabe durch individuelle, persönliche Begleitung für Ihr Kind.
Die Kosten der Kita- oder Schulbegleitung werden vom zuständigen Sozialhilfeträger oder Jugendamt übernommen. Für die Kostenübernahme müssen Sie beim zuständigen Amt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Wir unterstützen Sie gerne.
Unsere Ziele und Grundsätze
Inklusion und Teilhabe am Kita- / Schulalltag – das ist unser Ziel.
Mit unserer Begleitung in der Schule bzw. in einer Kindertagesstätte fördern wir die Selbstständigkeit junger Menschen und unterstützen Kinder und Jugendliche dort, wo dies nötig ist.
Wir sind ein Teil eines gemeinsamen Netzwerkes - wir arbeiten eng mit Eltern, Kindertagesstätten, Schulen und den Ämtern zusammen. Inklusion kann am besten gelingen, wenn sich alle involvierten Stellen vertrauensvoll austauschen.
Unsere erfahrenen Begleitpersonen sorgen für Qualität. Im Einklang mit den Vorgaben von den Kostenträgern werden ausgesuchte Kita- / Schulbegleiter:innen für ihre Tätigkeit vorbereitet und eingearbeitet. Unsere Schulungsmaßnahmen und Fortbildungen von Begleitpersonen halten ebenfalls die Qualität hoch.
Poolmodell in der Schulbegleitung
Für Schulen: Die Schulbegleitung ist ein zentraler Bestandteil der Inklusionsarbeit an Schulen. Die steigende Heterogenität von Unterstützungsbedarfen, kurzfristige Veränderungen sowie krankheits- oder qualifikationsbedingte Ausfälle stellen Schulträger, Kostenträger und Leistungserbringer regelmäßig vor organisatorische Herausforderungen.
Um diesen Anforderungen systematisch, flexibel und qualitativ hochwertig zu begegnen, werden auch wir als zusätzliches Angebot einen Mitarbeiter-Pool in der Schulbegleitung einführen.









