Kostenübernahme

Die Förderung für Ihr Kind ist kostenfrei!
Als Leistung der Eingliederungshilfe kann diese bei der zuständigen Stelle beantragt werden.


Die heilpädagogische Behandlung wird über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch § 99 SGB IX i.V.m. § 53 SGB XII und § 102 SGB IX von den Bezirken oder über den § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt finanziert (abhängig von Alter und Diagnose).


Für eine Kostenübernahme nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt/ Sozialamt auf. Wir helfen Ihnen sehr gerne.


Eine private Finanzierung der Heilpädagogischen Leistungen wäre ebenfalls möglich.

Erziehungshilfe und Eingliederungshilfen nach SGB VIII

Stimm-, Sprech-, Sprach- / Schlucktherapie gemäß § 124 Abs. 1 SGB V

Service und Leistungen 

Unsere Praxis für Heilpädagogik und Frühförderung bietet Ihnen professionelle Unterstützung und Hilfemaßnahmen an.


Angebote:


  • Heilpädagogische Behandlung und Förderung
  • Elternberatung
  • Fall- und Fachberatung
  • Einstieg in die Hilfemaßnahmen
  • Frühförderung
  • Sprachtherapie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapiegemäß § 124 Abs. 1 SGB V)
  • Ergotherapie
  • Psychomotorik
  • Sprache sprechen, Sprache spielen
  • Kita-/Schulbegleitung
  • Marburger Konzentrationstraining
  • Zumbini
  • Gruppenkurse


Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung und vermitteln Sie an das zuständige Jugendamt sowie an die Eingliederungshilfe. Wir haben eine Schweigepflicht!